...Buchung ist bei den meisten
Fluggesellschaften nicht möglich. In
derartigen Fällen muss eine
Stornierung und Neubuchung der
Flugplätze erfolgen. Die Kosten für
die Stornierung und die Differenz zu
einem eventuell notwen- dig
werdenden höheren Flugtarif gehen im
vollen Umfang zu Lasten des
Reisenden. |
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Vertragspflichten
von
EXCELLENT: Unsere
vertragli-
che Leistungspflicht besteht in der
Beratung und Vornah- me der zur
Vermittlung des gewünschten
Pauschalreise-Dienstleistungs-Vertrages
notwendigen Handlungen ent-
sprechend dem zwischen uns
geschlossenen
Reisever-mittlungsvertrags. Bei der
Erteilung von Auskünften und
Hinweisen haften wir im Rahmen des
Gesetzes und der vertraglichen
Vereinbarungen für die richtige
Auswahl der Informationsquelle und
die korrekte Weitergabe der Infor-
mationen. Ein Auskunftsvertrag mit
vertraglicher Haupt- pflicht zur
Auskunftserteilung kommt nur durch
eine ent- sprechende Vereinbarung
zustande.
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Reiseplanung:
Die
Reiseplanung/Angebotserstellung
gehört zum Service von
EXCELLENT. Für umfangreiche
Reiseprogramme außerhalb der
dargestellten Reisepläne
wird bei Nichtzustandekommen
einer Buchung ein Hono- rar
von € 200,- berechnet. |
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02.
Zahlungen und Reiseunterlagen
Reiseleistungen
de
luxe
werden
durch
EXCELLENT
ko-
stenlos
vermittelt. Rechnungsstellung
und Zahlungsein- zug erfolgen
entweder direkt durch die
Reederei/den Rei- severanstalter
oder durch EXELLENT in deren
Namen und für deren Rechnung.
Über die möglichen Zahlungs-
arten werden Sie mit der
Reisebestätigung informiert.
Anzahlung: Mit
Vertragsabschluß und
Aushändigung ei- nes
Sicherungsscheins i. S. von §
651k Abs.3 BGB wird eine
Anzahlung fällig, in der Regel
20% des Reiseprei- ses. Der
Sicherungsschein verbrieft Ihren
direkten An- spruch gegenüber
der genannten
Insolvenzversicherung für den
Fall der Zahlungsunfähigkeit
oder des Konkurses der Reederei
oder des Reiseveranstalters.
Tritt die Insol- venz nach
Beginn der Pauschalreise ein und
ist die Be- förderung
Bestandteil der Pauschalreise,
so wird die Rückbeförderung des
Reisenden gewährleistet.
Es können höhere Anzahlun- gen
bzw. vollständige Zah- lungen
einzelner Leistungen gefordert
werden. Einzelhei- ten dazu
enthält unser Angebot unter
Berücksichtigung der speziellen
Bedingungen der Reedereien,
Reiveranstalter und deren
Leistungsträger. Diese höheren
Anzahlungen sind ebenfalls durch
den Sicherungsschein gedeckt.
Restzahlung/Reiseunterlagen: Die
Restzahlung wird gegen Aushändigung
der Reiseunterlagen fällig. Diese
werden ab ca. 4 Wochen vor
Reisebeginn per Post ver- schickt.
Der Empfänger ist verpflichtet, sie
umgehend auf Vollständigkeit und
Richtigkeit der Ausstellung des Na-
mens, der Reisedaten, des Reiseziels
usw. auf Überein-
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stimmung mit der
Buchung zu überprüfen. Eine
fehlerhaf- te Ausstellung,
Abweichungen, fehlende Unterlagen
oder sonstige Unstimmigkeiten sind
sofort EXCELLENT gegen- über zu
reklamieren. Kommt der Reisende
dieser Pflicht nicht nach, kann ein
etwaiger Schadensersatz nach den
gesetzlichen Bestimmungen über
Schadensminderungs- pflicht (lt. §
254 BGB) eingeschränkt oder ganz
ausge- schlossen sein. Eine
Schadensersatzverpflichtung von
EXCELLENT entfällt vollständig, wenn
die hier bezeichne- ten Umstände für
EXCELLENT nicht erkennbar waren und
wir diese nicht zu vertreten haben.
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Der Reisemittler
EXCELLENT haftet nicht für den von
ihm nicht zu vertretenden Verlust
oder die Beschädigung der
Reiseunterlagen in Verbindung mit
deren Versand.
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Ohne vollständige
Zahlung des Reisepreises hat der
Rei- sende keinen Anspruch auf
Aushändigung der Reiseun- terlagen
und die Erbringung der
Reiseleistungen durch
die Reederei/den Reiseveranstalter.
Werden fällige Zah- lungen
nicht/nicht vollständig geleistet
und wird nach Mah- nung mit
Fristsetzung nicht gezahlt, kann
EXCELLENT vom Vertrag zurücktreten,
es sei denn der Reisende hat bereits
zu diesem Zeitpunkt ein
gesetztliches Rücktritts- recht.
EXCELLENT kann Schadensersatz wegen
Nicht- erfüllung in Höhe der
entsprechenden Rücktrittsgebühren
der Reederei/des Reiseveranstalters
gemäß deren Allge- meinen
Geschäftsbedingungen und für den
eigenen Auf- wand verlangen.
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Umbuchungs-/Rücktrittsgebühren
sind sofort fällig.
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Zahlungen
per Kreditkarte sind
möglich. EXCELLENT behält sich vor,
die dabei entstehenden Verwaltungs-
und/ oder Rückbelastungsgebühren dem
Reisenden in Rech- nung zu stellen.
Sollten sich zwischen der Erteilung
des Buchungsauftrags und dem Termin
zur Restzahlung An- gaben zur
Kreditkarte ändern, ist der Reisende
verpflich- tet EXCELLENT
entsprechend zu informieren.
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Aufrechnung:
Der Reisende ist nicht
berechtigt, gegen Ansprüche auf
Zahlung des vereinbarten
Reisepreises
mit
Gegenforderungen
die Aufrechnung zu erklären.
Dies gilt nicht, wenn die
Gegenforderung unbestritten ist
oder rechtskräftig festgestellt
wurde.
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03.
Leistungsänderungen
EXCELLENT hat eine
zulässige Änderung einer wesent-
lichen Reiseleistung oder eine
zulässige Absage einer Reise
unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungs- grund zu erklären. Im
Falle einer erheblichen Änderung
eines wesentlichen Bestandteils
der Pauschalreise, mit
Ausnahme des Preises, kann der
Reisende ohne Zah- lung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten. Er
erhält dann die volle Erstattung
geleisteter Zahlungen.
Wenn das für die Durchführung der
Pauschalreise ver-
antwortliche Unternehmen die
Pauschalreise vor Beginn der
Pauschalreise absagt, hat der
Reisende Anspruch
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Weiter |
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