Forts. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

...Buchung ist bei den meisten Fluggesellschaften nicht möglich. In derartigen Fällen muss eine Stornierung und Neubuchung der Flugplätze erfolgen. Die Kosten für die Stornierung und die Differenz zu einem eventuell notwen- dig werdenden höheren Flugtarif gehen im vollen Umfang zu Lasten des Reisenden.

Vertragspflichten von EXCELLENT: Unsere vertragli-
che Leistungspflicht besteht in der Beratung und Vornah- me der zur Vermittlung des gewünschten Pauschalreise-Dienstleistungs-Vertrages notwendigen Handlungen ent- sprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisever-mittlungsvertrags. Bei der Erteilung von Auskünften und Hinweisen haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Infor- mationen. Ein Auskunftsvertrag mit vertraglicher Haupt- pflicht zur Auskunftserteilung kommt nur durch eine ent- sprechende Vereinbarung zustande. 

Reiseplanung: Die Reiseplanung/Angebotserstellung gehört zum Service von EXCELLENT. Für umfangreiche Reiseprogramme außerhalb der dargestellten Reisepläne wird bei Nichtzustandekommen einer Buchung ein Hono- rar von € 200,- berechnet.

02. Zahlungen und Reiseunterlagen
Reiseleistungen de luxe werden durch EXCELLENT ko- stenlos vermittelt. Rechnungsstellung und Zahlungsein- zug erfolgen entweder direkt durch die Reederei/den Rei- severanstalter oder durch EXELLENT in deren Namen und für deren Rechnung. Über die möglichen Zahlungs- arten werden Sie mit der Reisebestätigung informiert.

Anzahlung: Mit Vertragsabschluß und Aushändigung ei- nes Sicherungsscheins i. S. von § 651k Abs.3 BGB wird eine Anzahlung fällig, in der Regel 20% des Reiseprei- ses. Der Sicherungsschein verbrieft Ihren direkten An- spruch gegenüber der genannten Insolvenzversicherung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses der Reederei oder des Reiseveranstalters. Tritt die Insol- venz nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Be- förderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung des Reisenden gewährleistet.

Es können höhere Anzahlun- gen bzw. vollständige Zah- lungen einzelner Leistungen gefordert werden. Einzelhei- ten dazu enthält unser Angebot unter Berücksichtigung der speziellen Bedingungen der Reedereien, Reiveranstalter und deren Leistungsträger. Diese höheren Anzahlungen sind ebenfalls durch den Sicherungsschein gedeckt.


Restzahlung/Reiseunterlagen:
Die Restzahlung wird gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Diese werden ab ca. 4 Wochen vor Reisebeginn per Post ver- schickt. Der Empfänger ist verpflichtet, sie umgehend auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Ausstellung des Na- mens, der Reisedaten, des Reiseziels usw. auf Überein-

stimmung mit der Buchung zu überprüfen. Eine fehlerhaf- te Ausstellung, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten sind sofort EXCELLENT gegen- über zu reklamieren. Kommt der Reisende dieser Pflicht nicht nach, kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über Schadensminderungs- pflicht (lt. § 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausge- schlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung von EXCELLENT entfällt vollständig, wenn die hier bezeichne- ten Umstände für EXCELLENT nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

Der Reisemittler EXCELLENT haftet nicht für den von ihm nicht zu vertretenden Verlust oder die Beschädigung der Reiseunterlagen in Verbindung mit deren Versand.

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Rei- sende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseun- terlagen und die Erbringung der Reiseleistungen durch
die Reederei/den Reiseveranstalter. Werden fällige Zah- lungen nicht/nicht vollständig geleistet und wird nach Mah- nung mit Fristsetzung nicht gezahlt, kann EXCELLENT vom Vertrag zurücktreten, es sei denn der Reisende hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetztliches Rücktritts- recht. EXCELLENT kann Schadensersatz wegen Nicht- erfüllung in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren der Reederei/des Reiseveranstalters gemäß deren Allge- meinen Geschäftsbedingungen und für den eigenen Auf- wand verlangen.
 
Umbuchungs-/Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

Zahlungen per Kreditkarte sind möglich. EXCELLENT behält sich vor, die dabei entstehenden Verwaltungs- und/ oder Rückbelastungsgebühren dem Reisenden in Rech- nung zu stellen. Sollten sich zwischen der Erteilung des Buchungsauftrags und dem Termin zur Restzahlung An- gaben zur Kreditkarte ändern, ist der Reisende verpflich- tet EXCELLENT entsprechend zu informieren.
 
Aufrechnung: Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises
mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären. Dies gilt nicht, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.
 
03. Leistungsänderungen
EXCELLENT hat eine zulässige Änderung einer wesent- lichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage einer Reise unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- grund zu erklären. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Pauschalreise, mit  Ausnahme des Preises, kann der Reisende ohne Zah- lung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Er
erhält dann die volle Erstattung geleisteter Zahlungen. 

Wenn das für die Durchführung der Pauschalreise ver- 
antwortliche Unternehmen die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, hat der Reisende Anspruch

Weiter