Auswirkungen auf
die Erbringung der
vertraglichen Pau-
schalreise-Leistungen hat und die
Reederei/der Reisever- anstalter es
versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine
Preisminderung und/ oder
Schadenersatz, wenn die
Reiseleistungen nicht oder nicht
ordnungsgemäß erbracht werden.
Wird die Reise infolge bei
Vertragsschluss nicht voraus-
sehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können die
Reederei/der Reisever- anstalter als
auch der Reisende den Vertrag
kündigen. Bei Kreuzfahr- ten sind
Änderungen des Reiseverlaufs
möglich, wenn z.B. das Schiff zum
Zeitpunkt des Reisebeginns sei- nen
Fahrplan nicht einhalten konnte,
wegen eines unvor- hersehbaren
Defekts der Reiseverlauf verzögert
oder im In- teresse der Passagiere
von der Schiffsleitung eine abwei-
chende Reiseroute eingeschlagen
wird.
Wird der Vertrag gekündigt, so
können die Reederei/der
Reiseveranstalter für die bereits
erbrachten oder bis zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden
Reiseleis- tungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Die
Reederei/der Reiseveranstalter ist
in diesen Fällen ver- pflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbe- sondere, falls der Vertrag
die Beförderung umfasst, den
Reisenden zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte
zu tragen. Im übrigen hat der
Reisende die Mehrkosten zu
übernehmen. |
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07.
Pass-, Visa-, Gesundheits-,
Devisen- und Zollbestimmungen |
EXCELLENT
wird Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Pass-,
Visa- und Gesund-
heitsvorschriften vor
Vertragsabschluß sowie über
deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt
unterrichten. Ange- hörigen
anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Be-
sonderheiten in der Person
des Kunden sowie eventueller
Mitreisender (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit
oder Staa- tenlosigkeit)
vorliegen. |
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Über alle zu
beachtenden Bestimmungen
informiert Sie EXCELLENT in
den Einzelheiten zu den
Reisepapieren und mit dem
ausführlichen Reiseangebot. |
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Devisen-
und Zollbestimmungen: Bitte
beachten Sie unbedingt alle
entsprechenden Vorschriften
- sie werden in vielen
Ländern außerordentlich
streng gehandhabt. |
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Der
Reisende ist
verantwortlich für
das Beschaffen und
Mitführen der
notwendigen
Reisedokumente sowie
für
das Einhalten von
Gesundheits-, Zoll-
und Devisenbe-
stimmungen.
Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen
die-
ser Vorschriften
erwachsen, z.B. die
Zahlung von Rück-
trittskosten, gehen
zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht,
wenn EXCELLENT
schuldhaft
unzureichend, falsch
oder nicht
informiert hat. |
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EXCELLENT haftet
nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige di- plomatische
Vertretung, wenn der Kunde EXCELLENT
mit der Besorgung beauftragt hat. Es
sei denn, dass EXCELLENT die
Verzögerung zu vertreten hat. |
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WICHTIG:
Die Einreisebehörden der meisten
Länder und die Fluggesellschaften
kontrollieren alle Reisedokumente
eingehend. Sie können die Einreise
bzw. Beförderung bei Unstimmigkeiten
des Namens zwischen Reisepass und
Flugschein verweigern. Bitte geben
Sie deshalb bei der Buchung die
vollständigen Namen aller
Mitreisenden so an, wie sie im
Reisepass vermerkt sind. |
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Devisen-
und Zollbestimmungen: Bitte
beachten Sie un- bedingt
alle entsprechenden
Vorschriften - sie werden in
vielen Ländern
außerordentlich streng
gehandhabt. |
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08.
Gewährleistung,
Mitwirkungspflicht,
Abhilfe, Anspruchstellung
und Verjährung |
Mängel der
Vermittlungsleistung und
ausdrücklicher Zu-
sicherungen von EXCELLENT
sind unverzüglich anzuzei-
gen und es ist EXCELLENT
Gelegenheit zur Abhilfe zu
geben. Unterbleibt diese
Rüge schuldhaft, entfallen
sämt- liche Ansprüche des
Reisenden aus dem
Vermittlungs- vertrag sofern
EXCELLENT zumutbar hätte
Abhilfe schaf- fen können.
Alle Minderungs- und
Schadensersatz-An- sprüche
sind damit
ausgeschlosen.
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Wird die
Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Der
Reisende ist verpflichtet,
bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm
Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuelle
Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Alle
Beanstandungen sind
unverzüglich bei dem
Leistungsträger und direkt
bei EXCELLENT unter
der in den Reiseunterlagen
genannten Adresse anzuzei-
gen, um Abhilfe zu
verlangen. Unterlässt es der
Reisende schuldhaft den
Mangel anzuzeigen, stehen
ihm Ansprüche insoweit nicht
zu. |
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Die Reederei,
der Reiseveranstalter sowie
EXCELLENT
leisten dem Reisenden
Beistand, wenn dieser sich
in Schwierigkeit befinden
sollte. Der Reisende enthält
mit den Reiseunterlagen eine
Notruf-Telefonnummer und ei-
ne Kontaktadresse, mit er
sich mit EXCELLENT oder dem
Reiseveranstalter bzw. der
Reederei in Verbindung
setzen kann. Mitarbeiter von
Leistungsträgern sind nicht
dazu be- rechtigt,
irgendwelche Ansprüche
gegenüber EXCELLENT
anzuerkennen. |
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Geltendmachung
gegenüber
EXCELLENT
Ansprüche wegen
einer nicht vertragsgemäßen
Erbrin- gung der
Reisevermittlungs-Leistungen
sind innerhalb ei- ner
Ausschlussfrist von drei
Monaten nach Entstehung des
Anspruchs und
Kenntniserlangung der
Umstände, aus de- nen sich
ein Anspruch ergeben könnte,
EXCELLENT ge- genüber
geltend zu machen. Nach
Ablauf dieser Frist kann der
Reisende Ansprüche nur
geltend machen, wenn er
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Weiter |
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