ohne
sein Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhin- dert worden
ist.
|
|
Geltendmachung
gegenüber
Leistungsträgern
Hinsichtlich der
Geltendmachung von
Ansprüchen gegen- über
Leistungsträgern verweisen
wir auf deren entspre-
chende Allgemeinen
Geschäfts- bzw.
Beförderungsbe- dingungen.
Informationen zu
Fluggastrechten bei Über-
buchung, Annullierung,
Verspätung, Passagier- und
Ge- päckschäden sind auch
unter www.lba.de
veröffentlicht.
EXCELLENT ist es nicht
gestattet noch besteht eine
Pflicht, Reisende
hinsichtlich etwaiger
Ansprüche gegen- über den
vermittelten
Leistungsträgern zu beraten.
Das gilt u.a. über Art,
Umfang, Höhe,
Voraussetzungen und
einzuhaltende Fristen oder
sonstige gesetzliche Bestim-
mungen. Reisevertragliche
Amsprüche auf Gewährlei-
stung oder Ersatz sowie
versicherungsvertragliche
Regu- lierungsforderungen
können fristwahrend nicht
gegenüber EXCELLENT geltend
gemacht werden. Bei
Reklamatio- nen oder anderer
Geltendmachung von
Ansprüchen ge- genüber den
vermittelten
Leistungsträgern oder
Reisever- sicherungen ist
unsere Verpflichtung auf die
Zurverfü- gungstellung von
Informationen und
Unterlagen, die für die
Antragstellung von Bedeutung
sind, beschränkt. Das gilt
insbesondere für die
Übermittlung von Namen und
Adressen der Leistungsträger
und Versicherungen. Wenn es
EXCELLENT ausnahmsweise
aufgrund einer geson-
derderten Vereinbarung
übernimmt, fristwahrende An-
spruchsschreiben des
Reisenden an den
Leistungsträger oder
Versicherer weiterzuleiten,
haftet EXCELLENT für den
rechtzeitigen Zugang beim
Empfänger nur dann, wenn
eine Fristversäumnis von
EXCELLENT vorsätzlich,
fahrlässig oder grob
fahrlässig verursacht wurde.
EXCELLENT ist jedoch nicht
zur Entgegennahme und/oder
zur Weiterleitung derartiger
Erklärungen und Unterlagen
verpflichtet.
|
|
Verjährung:
Ansprüche wegen einer
Verletzung von Pflichten,
die sich aus dem
Reisevermittlungs-Vertrag
er- geben verjähren in einem
Jahr, beginnend mit dem
Ende des Jahres, in
dem der Anspruch entstand
und der Rei- sende von den
den Anspruch begründenden
Umständen Kenntnis erlangt
hat oder ohne grobe
Fahrlässigkeit er- langt
haben müsste. Das gilt
nicht, wenn die Ansprüche
auf einer Verletzung von
Leben, Körper oder
Gesundheit, auf einer
vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtver-
letzung durch
EXCELLENT beruhen.
|
|
|
09.
Haftung |
EXCELLENT
haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für
eine gewissenhafte Reise-
vorbereitung, die
sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Reedereien
und Reiseveranstalter. Eine
Garantie für die
Verfügbarkeit der Reise und
von Einzelleistungen zum
Zeitpunkt der Erteilung des
Buchungsauftrages wird von
EXCELLENT nicht gegeben.
Dasselbe gilt für die
Aktuali- tät, Richtigkeit
und Vollständigkeit der
Beschreibung
|
|
|
|
 |
der Reisen
und einzelnen Leistungen.
EXCELLENT ist hierfür auf
die Informationen der
jeweili-
Reedereien und Rei-
severanstalter angewiesen
und hat keine Möglichkeit,
die Angaben zu überprüfen.
Die vermittelten Leistungen
er- bringen die Reedereien
und Reiseveranstalter sowie
deren Leistungsträger
eigenverantwortlich.
EXCELLENT haftet daher nicht
für die verragsgemäße
Durchführung der
Pauschalreise und Erbringung
der einzelnen Leistun- gen.
Die Haftung hierfür obliegt
ausschließlich den betei-
ligten Reedereien,
Reiseveranstaltern und deren
Leis- tungst rägern. Das
gilt für Mängel der
Leitungserbringung sowie für
Per- sonen- oder
Sachschäden.
|
|
Die vertragliche Haftung
durch EXCELLENT beschränkt
sich auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz
bei der Tätig- keit als
Reisevermittler.
|
|
EXCELLENT
haftet nicht für Folgen
höherer Gewalt, z.B. von
Überschwemmung, Sturm,
Stromausfall, Unfall, An-
ordnungen von Behörden,
Krieg, Inneren Unruhen,
Flug- zeugentführung,
Terroranschlag, Aussperrung
oder ande- ren
Arbeitskampfmaßnahmen, von
denen die Dienstleis- tungen
von EXCELLENT oder der
beteiligten Reedereien
Reiseveranstalter und deren
Leistungsträger betroffen
sind.
|
|
|
10.
Abtretungsverbot |
Eine
Abtretung jeden Anspruchs
des Reisekunden, gleich aus
welchem Rechtsgrund, an
Dritte - auch an Ehegatten -
ist ausgeschlossen. |
|
|
11.
Versicherungen |
Versicherungen
sind grundsätzlich nicht in
den Preisen enthalten, wenn
nicht ausnahmsweise etwas
anderes angegeben wird.
EXCELLENT empfiehlt den
Abschluss einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung
(RRV) und wei- terer
Reiseversicherungen zur
Minderung des Risikos. Das
gilt z.B. für Reiseabbruch,
zur Deckung von Rück-
führungskosten bei Unfall
oder Krankheit, für
Kranken-, Sportunfall-,
Reisegepäckversicherungen
und
Haftpflicht-Versicherungsschutz
bei der Nutzung von
Mietwagen. Einzelheiten dazu
finden Sie im Abschnitt
„Buchungshin- weise“ und in
der Anlage zu unserem
Reisevermittlungs-
Angebot. Eine weitergehende
Verpflichtung zur Informa-
tion oder Beratung über
weitere
Versicherungsmöglich-
keiten, Versicherungsumfang,
Deckungsschutz und die
Versicherungsbedingungen
besteht nicht.
|
|
12.
Flug-Informationen |
Die Reisenden
fliegen mit
Linienflug-Gesellschaften,
vor- wiegend in der
Business Class, gegen
Mehrpreis auch in der First
Class. Der Flug erfolgt auf
Grundlage der Beför-
derungsbedingungen der
Fluglinie, die im Angebot
und in der Reisebestätigung
angegeben wird. EXCELLENT
stellt sie auf Wunsch gern
zur Verfügung. |
|
Sitzplatzreservierungen
für Flüge leitet EXCELLENT
gern weiter, soweit das
möglich ist. EXCELLENT kann
|
|
|
|
Weiter |
|
|