Forts. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf ei- ne Entschädigung.

Der Reisende kann stattdessen auch , ebenso wie bei einer Absage der Reise durch EXCELLENT, die Teilnah- me an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn EXCELLENT in der Lage ist, eine sol- che Reise ohne Mehrpreis für den Reisekunden anzubie- ten. Der Reisekunde hat dieses Recht nach Erhalt der Erklärung durch EXCELLENT unverzüglich gegenüber EXCELLENT geltend zu machen.

Kündigung wegen höherer Gewalt: Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: "§651j (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer  höherer Gewalt erheblich gefährdet, erschwert oder be- einträchtigt, so können sowohl EXCELLENT als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vor- schrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des §651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwen- dung. Die Mehr- kosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

EXCELLENT zahlt in einem solchen Fall den Reisepreis unverzüglich zurück, kann aber für die erbrachten und für die bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

04. Preisanpassung
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z.B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Diese Preiserhöhung muss in jedem Fall spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise dem Reisenden mitgeteilt wer- den. Übersteigt die Preiserhöhung 8% des Pauschalreise- preises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich eine Reederei/ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Leistungsträger unterliegen nicht dem Einfluss von EXCELLENT. Wenn eine Belastung von zulässigen Nach- forderungen durch einen Leistungsträger erfolgt, wird EXCELLENT diese Aufwendungen an den Reisenden weiterberechnen. Das gilt z.B. für die Erhöhung der Be- förderungskosten oder bestimmter Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.

05. Änderungen durch den Reisenden
Rücktritt, Um- und Zubuchungen von Leistungen
Umbuchungen sowie Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen der jeweiligen Reederei/des Reiseveranstalters. EXCELLENT ist berechtigt und verpflichtet, alle dadurch
 
entstehenden Kosten und Teilreisevergütungen im Na- men der Reederei/des Reiseveranstalters dem Auftrag- geber in Rechnung zu stellen, einzuziehen bzw. einzube- halten. Eine für diese Inkassotätigkeit evtl. erfolgende Vergütung der Reederei/des Reiseveranstalters an EXCELLENT beeinflusst nicht die vom Auftraggeber zu entrichtende Kosten. EXCELLENT ist nicht verpflichtet, Höhe und Grund der weitergegebenen Rücktrittskosten zu prüfen. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, gegen- über der Reederei/dem Reiseveranstalter den Nachweis zu führen, dass keine oder ein geringerer Schaden als die von der Reerei/vom Reiseveranstalter geforderten Storno- kosten entstanden sind.  

Anfallende gesonderte Storno- oder Umbuchungskosten
der betroffenen Leistungsträger und notwendig werdende Versandkosten für Kuriere, Expresszustellung oder der- gleichen werden zusätzlich zu den oben genannten Kos- ten berechnet. Die Kosten für Umbuchungen sind vor Rei- seantritt fällig.

Der Reisende kann bei Eintritt außergewöhnlicher Um-
stände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, z.B wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beein- trächtigen.

Zudem kann der Reisende jederzeit vor Beginn der Pau- schalreise gegen Zahlung einer angemessenen und ver- 
tretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Er kann auch innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen zusätzlichen Kosten die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann EXCELLENT eine angemessene Entschädigung für den angefallenen Arbeitsaufwand ver- langen. Sie beträgt mindesten 100 € pro Reiseleistung und Person. Unserem Ersatzanspruch als Reisemittler können Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, z.B. wegen mangelhafter Erfüllung des Reisevertrages entgegengehalten werden. Das gilt sowohl für Zurückbe- haltung als auch für Aufrechnung, allerdings nicht, wenn wir das Entstehen eines derartigen Anspruchs durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht haben oder dem Reisenden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemach- ten Gegenansprüche haften.         
 
06. Verspätungen/außergewöhnliche Umstände
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Be- standteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß 
durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemes- sene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten, wenn Leistungen nicht ge-   
mäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche

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