Forts. ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND REISEBEDINGUNGEN
Auswirkungen auf die  Erbringung der vertraglichen Pau- schalreise-Leistungen hat und die Reederei/der Reisever- anstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraus- sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Reederei/der Reisever- anstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Bei Kreuzfahr- ten sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich, wenn z.B. das Schiff zum Zeitpunkt des Reisebeginns sei- nen Fahrplan nicht einhalten konnte, wegen eines unvor- hersehbaren Defekts der Reiseverlauf verzögert oder im In- teresse der Passagiere von der Schiffsleitung eine abwei- chende Reiseroute eingeschlagen wird.

Wird der Vertrag gekündigt, so können die Reederei/der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleis- tungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Reederei/der Reiseveranstalter ist in diesen Fällen ver- pflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbe- sondere, falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen hat der Reisende die Mehrkosten zu übernehmen.

07. Pass-, Visa-, Gesundheits-, Devisen- und Zollbestimmungen
EXCELLENT wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa- und Gesund- heitsvorschriften vor Vertragsabschluß sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Ange- hörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Be- sonderheiten in der Person des Kunden sowie eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit oder Staa- tenlosigkeit) vorliegen.
 
Über alle zu beachtenden Bestimmungen informiert Sie EXCELLENT in den Einzelheiten zu den Reisepapieren und mit dem ausführlichen Reiseangebot.
 
Devisen- und Zollbestimmungen: Bitte beachten Sie unbedingt alle entsprechenden Vorschriften - sie werden in vielen Ländern außerordentlich streng gehandhabt.

Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente sowie für
das Einhalten von Gesundheits-, Zoll- und Devisenbe- stimmungen. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen die-
ser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rück- trittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn EXCELLENT schuldhaft unzureichend, falsch oder nicht informiert hat.

EXCELLENT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige di- plomatische Vertretung, wenn der Kunde EXCELLENT
mit der Besorgung beauftragt hat. Es sei denn, dass EXCELLENT die Verzögerung zu vertreten hat.
 
WICHTIG: Die Einreisebehörden der meisten Länder und die Fluggesellschaften kontrollieren alle Reisedokumente eingehend. Sie können die Einreise bzw. Beförderung bei Unstimmigkeiten des Namens zwischen Reisepass und Flugschein verweigern. Bitte geben Sie deshalb bei der Buchung die vollständigen Namen aller Mitreisenden so an, wie sie im Reisepass vermerkt sind.

Devisen- und Zollbestimmungen: Bitte beachten Sie un- bedingt alle entsprechenden Vorschriften - sie werden in vielen Ländern außerordentlich streng gehandhabt.
 
08. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht, Abhilfe, Anspruchstellung und Verjährung
Mängel der Vermittlungsleistung und ausdrücklicher Zu- sicherungen von EXCELLENT sind unverzüglich anzuzei- gen und es ist EXCELLENT Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Rüge schuldhaft, entfallen sämt- liche Ansprüche des Reisenden aus dem Vermittlungs- vertrag sofern EXCELLENT zumutbar hätte Abhilfe schaf- fen können. Alle Minderungs- und Schadensersatz-An- sprüche sind damit ausgeschlosen. 
 
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Alle Beanstandungen sind unverzüglich  bei dem Leistungsträger und direkt bei EXCELLENT unter
der in den Reiseunterlagen genannten Adresse anzuzei- gen, um Abhilfe zu verlangen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft den Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

Die Reederei, der Reiseveranstalter sowie EXCELLENT
leisten dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeit befinden sollte. Der Reisende enthält mit den Reiseunterlagen eine Notruf-Telefonnummer und ei- ne Kontaktadresse, mit er sich mit EXCELLENT oder dem Reiseveranstalter bzw. der Reederei in Verbindung setzen kann. Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht dazu be- rechtigt, irgendwelche Ansprüche gegenüber EXCELLENT anzuerkennen.
 
Geltendmachung gegenüber EXCELLENT 
Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäßen Erbrin- gung der Reisevermittlungs-Leistungen sind innerhalb ei- ner Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus de- nen sich ein Anspruch ergeben könnte, EXCELLENT ge- genüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er
 
Weiter